Scheidung: Wissenswertes zum Beendigen einer Ehe

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Das Ende einer Liebe ist für verheiratete Paare mit einer Scheidung verbunden und die löst bei vielen Betroffenen Angst vor hohen Kosten, erheblichem Aufwand und einem dreckigen Scheidungskrieg aus. Wie man eine Scheidung einvernehmlich, mit geringem Aufwand und möglichst geringen Kosten über die Bühne bringen kann, das haben wir uns genauer angesehen.

Der Idealfall: Die einvernehmliche Scheidung

Die ideale Voraussetzung für die Beendigung einer Ehe ist gegeben, wenn beide Ehepartner an einer einvernehmlichen Scheidung interessiert sind. Sofern keine Streitigkeiten vor Gericht geklärt werden müssen, sind der Aufwand einer Scheidung und damit verbundene Kosten nämlich überschaubar. Diese beiden Aspekte sollten im Interesse der getrennten Ehepartner sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können einzelne Schritte dieser Scheidung online durchgeführt werden. Das bietet ein erhebliches Potenzial zum Einsparen von Zeit, Aufwand und emotionaler Belastung.

Sucht man sich einen Fachanwalt mit entsprechendem Angebot, können beispielsweise die notwendigen Angaben für den bei Gericht einzureichenden Scheidungsantrag online über ein praktisches Formular übermittelt werden. Im Anschluss daran müssen eine Beauftragung oder Bevollmächtigung ausgestellt werden und der Anwalt kann den Scheidungsantrag an das Gericht übermitteln. Zum Scheidungstermin vor Gericht müssen die getrennten Eheleute in der Regel jedoch persönlich erscheinen.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsverhandlung per Videokonferenz wurden zwar bereits im Jahr 2013 durch § 128a ZPO geschaffen, die Möglichkeit wird bisher jedoch nur von wenigen Gerichten genutzt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es möglich, dass beide Ehepartner sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen und dadurch die Scheidungskosten reduzieren. In diesem Fall fällt nämlich nur ein Anwaltshonorar an, dessen Höhe sich am Streitwert bemisst.

Die Scheidung als Streitfall

Ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich, sollte man sich zu den vorliegenden Streitigkeiten unbedingt von einem Fachanwalt beraten lassen. Dieser kann die Durchsetzbarkeit der Interessen seines Mandanten oder seiner Mandantin vorab prüfen, bewerten und gegebenenfalls notwendige Schritte in die Wege leiten. Uneinigkeit im Rahmen einer Scheidung kann bestehen, wenn das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder gerichtlich geregelt werden muss, wenn gemeinsame Besitztümer wie zum Beispiel eine Immobilie vorhanden sind oder wenn Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht.

Bei einer nicht einvernehmlichen Scheidung lassen sich beide Ehepartner von einem eigenen Fachanwalt vertreten, der die jeweiligen Mandanteninteressen vor Gericht vertritt. Dadurch fallen höhere Kosten an. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe.

Dauer einer Scheidung

Ab Einreichen des Scheidungsantrags dauert eine Scheidung im Normalfall zwischen vier und sechs Monate. Sollte auf einen Versorgungskostenausgleich verzichtet werden können, sind Scheidungen etwas schneller möglich. Allerdings ist hierbei genau zu prüfen, ob dieser Verzicht möglich und sinnvoll ist. Gibt es hingegen keine einvernehmliche Scheidung, kann sich die Dauer deutlich erhöhen. Auch deshalb ist es für getrennte Ehepartner immer sinnvoll, im Vorfeld zu prüfen, ob eine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt.