Entschädigung bei Flugverspätung: Welche Rechte haben Fluggäste?

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Bereits seit vielen Jahrzehnten ist das weltweite Reisen mit dem Flugzeug gar nicht mehr aus der Gesellschaft wegzudenken. Im Grunde gibt es keine andere Reisemethode, mit der sich besonders weite Distanzen (teils auch über mehrere Kontinente) noch schneller zurücklegen lassen.

Man stelle sich nur mal vor, wir würden heute nicht dazu in der Lage sein, mithilfe dieser gigantischen Maschinen um die ganze Welt reisen zu können. Doch wie bei jedem anderen öffentlichen Verkehrsmittel können auch bei Flugzeugen Verspätungen (sowie ganze Flugausfälle) nie ganz ausgeschlossen werden. In derartigen Fällen ist es sehr von Vorteil, wenn man als Fluggast über die eigenen Rechte auf Entschädigung Bescheid weiß.

Wann gibt es eine Entschädigung?

Grundsätzlich müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Passagier für einen Ausfall oder eine Flugverspätung Entschädigung bekommt. Bei Experten für Fluggastrecht wie AirHelp erhalten Interessenten professionelle Beratung und zahlreiche Tipps, die natürlich abhängig von jedem Einzelfall sind. Zunächst muss der jeweilige Flug schon eine Verspätung von mindestens drei Stunden haben, bevor überhaupt vom Fluggast ein Anspruch auf Entschädigung erhoben werden kann. Die genaue Höhe davon hängt in erster Linie von der Flugdistanz ab – je länger diese ist, desto mehr Geld muss die Airline für den unpünktlichen Flug erstatten.

Dabei muss auch erwähnt werden, dass diese Form der Entschädigung zusätzlich zur Betreuungsleistung erbracht werden muss, die von der Fluggesellschaft schon nach zwei Stunden Verspätung angeboten wird (z.B. kostenloses Essen). Die komplette Erstattung des Flugtickets kann man jedoch erst nach mindestens fünf Stunden Verspätung verlangen. Im Internet können auch viele sogenannte „Entschädigungsrechner“ dabei helfen, den genauen Entschädigungsbetrag zu ermitteln, den man als betroffener Passagier verlangen kann.

Wie hoch sind die Beträge?

Sollten keine außergewöhnlichen Umstände für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich sein, steht die Airline für Entschädigungszahlungen in der Verantwortung. Was die genaue Höhe der Beträge angeht, so wurden in der EU-Verordnung für Fluggastrechte insgesamt vier unterschiedliche Entschädigungsbeträge vorgeschrieben, die auch alle jeweils mit der Flugdistanz zusammenhängen. Zudem muss bei der Berechnung der Ausgleichszahlung immer die Verspätung bei der Ankunft berücksichtigt werden, und nicht die beim Abflug. Im Folgenden sind die vier Erstattungsbeträge aufgeführt, mitsamt ihren Distanzvorgaben.

600 Euro:
– Flugdistanz (nicht EU) über 3.500 km bei mind. 4 Stunden

300 Euro:
– Flugdistanz (nicht EU) über 3.500 km bei mind. 3-4 Stunden

400 Euro:
– Flugdistanz (nicht EU) zwischen 1.500 u. 3.500 km bei mind. 3 Stunden
– Flugdistanz (EU) über 1.500 km bei mind. 3 Stunden

250 Euro:
– Flugdistanz bis 1.500 km bei mind. 3 Stunden

Ansprüche auf Schadensersatz

Nach mindestens fünf Stunden Verspätung kann sich der Passagier entscheiden, ob er sich überhaupt noch auf diese Reise begeben will oder nicht. Es kann beispielsweise sein, dass durch die Verspätung ein wichtiger Termin versäumt wird, sodass auch an einem späteren Flug keinerlei Interesse mehr besteht. Daher muss die Airline einem in solchen Fällen die folgenden Entscheidungsmöglichkeiten anbieten:

  • Der Flugpreis wird erstattet, und der frühestmögliche Rückflug wird in die Wege geleitet.
  • Die Umbuchung auf einen späteren Flug mit ähnlichen Beförderungsbedingungen.
  • Sie befördert den Fluggast mit den nächstbesten Transportmitteln zum geplanten Endziel.