Familienleistung Elterngeld: Das steht jungen Familien zu

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Familienzuwachs bedeutet nicht nur Sonnenschein. Die Geburt eines Kindes geht oft mit dem Wegfall eines Gehalts einher. Unabhängig davon, welches Elternteil die Betreuung des Kindes übernimmt, müssen viele Familien mit einem geringeren Haushaltseinkommen rechnen. Der Staat versucht die finanziellen Einbußen zu kompensieren und hält für junge Eltern zahlreiche staatliche Leistungen bereit. Gemeinsam haben alle Leitungen, dass Eltern die ihnen zustehenden Leistungen beantragen müssen.

Unterschiedlich sind die Leistungsdauer und der Anspruch auf die Leistung. Kindergeld wird zum Beispiel für jedes Kind fortlaufend bis zur Volljährigkeit oder im Einzelfall bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Die Zahlung von Elterngeld ist zeitlich begrenzt und der Anspruch ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Mit dem Rechner von Elterngeld.de können junge Familien ihren Anspruch prüfen und die zu erwartende Unterstützung berechnen. Nach der Geburt des Kindes kann der Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Das Geld wird nach der Bearbeitung des Antrags ausgezahlt und die Bearbeitungszeit ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern unabhängig vom Geschlecht, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Kind und Elterngeldberechtigte müssen in einem Haushalt leben. Elterngeld kann sowohl für das leibliche Kind wie für Kinder beantragt werden, die rechtlich als eigene Kinder gelten. Die Arbeitszeit darf 32 Wochenstunden nicht überschreiten und das Jahreseinkommen im Jahr vor der Geburt liegt unterhalb einer festgelegten Grenze. Im Jahr 2021 lag die Obergrenze für das zu versteuernde Bruttoeinkommen bei Paaren bei 300 000 €.

Für Alleinerziehende gelten andere Vorgaben. Es ist keine Bedingung, vor der Geburt einen Beruf ausgeübt zu haben. Damit haben auch Schüler/innen, Auszubildende und Studierende oder Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosengeld Anspruch auf Elterngeld. Bei Erfüllung der Bedingungen haben ebenfalls Eltern mit Beamtenstatus und Selbstständige die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort muss ich in Deutschland befinden. Für diese Bedingung gibt es Ausnahmen, über die sich Eltern gezielt informieren sollten.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Es gibt unterschiedliche Varianten des Elterngeldes. Vor der Antragstellung müssen sich Eltern entscheiden, ob sie das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beantragen möchten. Welche Variante eine gute Wahl ist oder ob eine Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus geeignet ist, hängt von dem gelebten Familienmodell ab. Kümmert sich ein Elternteil um die Betreuung, wird die Elternzeit unter beiden Eltern aufgeteilt oder reduzieren beide ihre Arbeitszeit.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt, dem aktuellen Einkommen und dem Bezug von zusätzlichen Leistungen. Die Dauer der Leistungszahlung richtet sich nach der Elterngeldvariante. Das Basiselterngeld wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt. EltergeldPlus und Partnerbonus werden länger gezahlt und es besteht die Möglichkeit, zwischen den Partnern zu wechseln. Wichtig ist also die Überlegung, wie die Kinderbetreuung gestaltet werden soll und ob man parallel zum Elterngeldbezug arbeiten möchte.